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                                         Öffentlichkeitsbeteiligung zum 3. Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie

 

Die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen hat den dritten Entwurf ihres Sachlichen Teilplans Windenergie vorgelegt. Der Planentwurf weist vorläufige Vorranggebiete für Windenergie in den Landkreisen Nordhausen, Kyffhäuserkreis, Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis aus.

 

Der Entwurf ist vom 1. September bis 3. November 2025 online unter

regionalplanung.thueringen.de/nordthueringen/regionalplan-nordthueringen/aenderung-des-regionalplanes/entwurf/entw-3bettpw-2025

zugänglich.

Zusätzlich können die Unterlagen in dem genannten Zeitraum beim Landratsamt des Landkreises Nordhausen.

Foyer, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen

Montag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 8:30 bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr 

eingesehen werden.

 

Während des gesamten Auslegungszeitraums können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum Plan abgeben. Dies ist möglich

 

per E-Mail an:

 

oder postalisch an: Regionale Planungsstelle Nordthüringen beim Landesverwaltungsamt.

Am Petersenschacht 3

99706 Sondershausen

 

Mit dem Verfahren wird die Beteiligung der Öffentlichkeit sichergestellt, bevor eine endgültige Entscheidung über die künftigen Vorranggebiete für Windenergie in Nordthüringen getroffen wird.

 

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