Diese Seite befindet sich derzeit noch in der Aufbauphase. Die Gemeindeverwaltung Sollstedt ist bemüht, seine Website www.sollstedt.de sowie deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten im Einklang mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30. Juli 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.sollstedt.de sowie deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind aktuell weitgehend vereinbar. Aktuell wird recherchiert, welche Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen evtl. noch bestehen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Das Angebot www.sollstedt.de enthält keine akustischen Inhalte und verzichtet daher auf Informationen in Gebärdensprache. Die Gemeindeverwaltung ist grundsätzlich bestrebt, eine einfache und gut verständliche Sprache zu verwenden und möglichst wenige Fremdwörter und Abkürzungen zu nutzen. Hinweise zur besseren Verständlichkeit werden gern entgegengenommen. Auf eine Vorlesefunktion wird zugunsten persönlicher Screenreader verzichtet.
Feedback und Kontaktangaben
Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit bzw. Hinweise zu möglichen Mängeln können Sie an das Hauptamt der Gemeindeverwaltung Sollstedt geben:
Sollten Sie über die Feedback-Möglichkeit künftig keine zufrieden stellende Antwort erhalten, können Sie sich wenden an:
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361/573811-741
E-Mail: