Berücksichtigung der Umweltbelange:
Auf der Grundlage des Vorläufigen Thüringer Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (VorlThNatG) vom 28.01.93 wurde für dieses Vorhaben vom Büro für Garten und Landschaft Claus Seidel aus Erfurt ein Grünordnungsplan erarbeitet, welcher Bestandteil der Satzung ist.
Für diesen B-Plan wurde vom Ingenieurbüro für Bauphysik und Energieberatung Dipl.- Phys. Friedel Reinhold ein Schallimmissionsgutachten erarbeitet.
Schalltechnische Begutachtung - GI 96259 vom 14.10.1996
Die Schallimmissionsprognose wurde unter weiterer Berücksichtigung von Auflagen und Hinweisen des Staatlichen Umweltamtes Sondershausen und der Unteren Immissionsschutzbehörde – nach Abwägung – für die Festsetzungen unter Teil B, I. Nr. 5 zugrunde gelegt.