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Gemeinde Sollstedt
Am Markt 2
99759 Sollstedt
Tel.: 036338 - 3580
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Veranstaltungen
Hinweise zu Ihrem Grundsteuerbescheid!
Durch die Gemeinde Sollstedt wurden Ende Januar die Grundsteuerbescheide ab 2025 verschickt. Diese wurden durch die Gemeinde erlassen, in deren Zuständigkeit sich Ihr Grundstück befindet.
Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts und aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Diese Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit Oktober 2022) zugegangen.
Die Grundsteuer basierte bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten. Mit Wirkung vom 01.01.2025 werden diese
von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.
Wie geht es weiter?
Die ausgewiesene Grundsteuer ist an die Gemeinde Sollstedt zu zahlen.
Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:
1. Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, also insbesondere zu Zahlung sowie Erlass der Grundsteuer oder zum Hebesatz, wenden Sie sich bitte über die auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten.
2. Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (z. B. zum Steuerschuldner), wenden Sie sich bitte schriftlich an das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt.
Die Kontaktdaten finden Sie auf den beiden zuvor genannten Bescheiden.
Haben Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingelegt, erledigen sich diese Einspruchsverfahren durch den Grundsteuerbescheid nicht. Die Grundsteuer ist trotzdem an die Gemeinde zu entrichten.
Ihr Team Steuern
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