Schiedsstelle
Am Markt 2
99759 Sollstedt
Sprechstunden:
jeden 1. Montag eines Monats
18.00-19.00 Uhr, bzw. nach tel. Terminvereinbarung
Informationen über die Arbeit unserer Schiedsstelle:
Die Palette der Möglichkeiten der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist umfangreich und im übrigen sehr bürgerfreundlich ausgestaltet. Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung schnell, unbürokratisch und kostengünstig beizulegen.
In bestimmten Streitfällen müssen Sie, ehe Sie sich an das Gericht wenden können, zum Schiedsamt. Das sind die so genannten Privatklagesachen wie u. a. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Das Schiedsamt ist aber auch die berufene Stelle, mancherlei bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zu regeln, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den Zivilgerichten zu entscheiden waren. Gerade wenn es Ihnen bei Streitigkeiten des täglichen Lebens ( mit anderen Hausbewohnern, mit dem Grundstücknachbarn u. a.) nicht in erster Linie um die Durchsetzung eines Rechtsstandpunktes, sondern um die Wiederherstellung guter Beziehungen zu dem anderen Beteiligten geht, sollten Sie sich an das Schiedsamt wenden.
In Thüringen wird für das Schlichtungsverfahren eine Gebühr von 10 Euro erhoben, kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr 20 Euro bzw. höchstens 35 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für Schreibauslagen, Portokosten u. ä. Von der antragstellenden Partei wird ein angemessener Kostenvorschuss von ca. 40 Euro für Gebühr und Auslagen erhoben.
gez. T. Tressel
Bürgermeister Gemeinde Sollstedt