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Gemeinde Sollstedt
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Laufende Bauleitplanverfahren und öffentliche Auslegungen
Gemeinde Sollstedt | Sollstedt, den 01.12.2024 |
Amtliche Bekanntmachung
Planverfahren zur Aufstellung der Entwicklungssatzung Nr. 1 „Thomas-Müntzer-Siedlung“ der Gemeinde Sollstedt
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Sollstedt hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufstellung der Entwicklungssatzung Nr. 1 “Thomas-Müntzer-Siedlung“ der Gemeinde Sollstedt eingeleitet. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem mit veröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist es, die südlich der Ortslage von Sollstedt befindlichen bebauten Flächen der „Thomas-Müntzer-Siedlung“ als im Zusammenhang bebauter Ortsteil festzulegen und den betroffenen Bereich damit für eine weitere bauliche Nutzung (Bebauung mit Wohngebäuden) planungsrechtlich zu sichern bzw. vorzubereiten.
Das Planverfahren zur Aufstellung der Entwicklungssatzung Nr. 1 “Thomas-Müntzer-Siedlung“ der Gemeinde Sollstedt soll gemäß § 34 (5) und (6) i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird abgesehen.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012) und der wirksame Flächennutzungsplan.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Sollstedt zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit.
Der Gemeinderat der Gemeinde Sollstedt hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 den Planentwurf nebst Begründung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Entwurf der Entwicklungssatzung Nr. 1 “Thomas-Müntzer-Siedlung“ der Gemeinde Sollstedt, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung werden in der Zeit vom 02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Sollstedt unter der Adresse:
https://www.sollstedt.de/seite/542993/laufende-bauleitplanverfahren-und-öffentliche-auslegungen.html
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB veröffentlicht.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Sollstedt, Am Markt 2, 99759 Sollstedt während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
Montag geschlossen
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Gemeinde Sollstedt, Am Markt 2, 99759 Sollstedt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Sollstedt unberücksichtigt bleiben können.
gez. Tressel
Bürgermeister
Anlage: Übersichts- und Lageplan -- Link