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Unsere Friedhöfe: Ort des Abschiedes und der Erinnerung

Sollstedt, den 28. 07. 2023

Der Friedhof ist ein Ort des Abschieds, des Rituals, der letzten Ruhe und auch eine Stätte der Erinnerung und der Trauer. Hier kann man sich erinnern und den Tod eines lieben Menschen betrauern. Um dies zu gewährleisten, verlangt die Friedhofsordnung ein Verhalten, das der Würde des Ortes entspricht. Fahrzeuge dürfen, wenn überhaupt nur im Schritttempo fahren, Hunde müssen draußen bleiben, Grabstätten dürfen nicht betreten werden und Fahrräder sind zu schieben. Als öffentlicher Raum unterliegt der Friedhof bestimmten Regeln und Vorgaben. So ist die Größe der Gräber, der Grabsteine, der Ruhezeiten, aber auch die Bepflanzung und die Besuchszeit normiert. Damit sollen aber nicht nur hygienische Vorschriften beachtet, sondern auch die Würde der Toten soll geschützt werden. Friedhöfe als Räume der Toten sind aber unweigerlich auch Räume der Lebenden. Die Lebenden besuchen Ihre Toten. Darauf weisen auch die Bänke, die zum Ausruhen einladen. Auch unsere 3 Friedhöfe sollen immer mehr als Stätten der Ruhe und Erholung konzipiert werden. So sind in Sollstedt umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen des gesamten Geländes und der Trauerhalle in vollem Gange, in Rehungen steht die Restaurierung des Kriegerdenkmals an und in Wülfingerode sorgt ein neuer Handlauf für einen sicheren Halt der Besucher.  

Auch wenn ich mit den nachfolgenden Zeilen trotz allem nicht überall auf Beifallsbekundungen stoßen werde, möchte ich an dieser Stelle an unsere Friedhofssatzung erinnern. In dieser sind die oben angesprochenen Regeln und Vorgaben unmissverständlich niedergeschrieben. Leider stelle ich bei diversen Begehungen immer wieder fest, dass die einzelnen Festlegungen nicht beachtet werden. Auch wenn ich grundsätzlich natürlich Verständnis dafür habe, dass man seinen Lieben mit frischen Blumen und sonstigen Grabschmuck gedenken möchte, sind dafür bitte die vorgesehenen Flächen zu verwenden. Das bedeutet im Falle der Urnengemeinschaftsanlagen mit besonderen Gestaltungsvorschriften, dass jeglicher Grabschmuck ausschließlich auf der gepflasterten Fläche abzulegen ist. Kies- und Splitteinfassungen sind ausdrücklich nicht erlaubt, das Betreten der Rasenfläche ist verboten. Bei der Urnengemeinschaftsanlage ist jeglicher Grabschmuck ausschließlich an der dafür vorgesehenen Stele abzulegen. In beiden Fällen gilt, Verblühtes darf auch wieder entsorgt werden. Warum schreibe ich das?

Die Pflege- und Grünschnittarbeiten unseres Bauhofs konzentrieren sich zu einem nicht unwesentlichen Teil auf unsere 3 Friedhöfe. Daher ist es sehr ärgerlich und äußerst zeitraubend, wenn immer wieder stundenlang Vasen, Töpfe und Kerzen weggeräumt werden müssen, bevor die eigentlichen Mäharbeiten durchgeführt werden können. Die Flächen aus besagten Gründen nicht mehr zu pflegen, erscheint mir als wenig sinnvolle Lösung. Besser ist es doch, wenn die Vorgaben eingehalten werden und dem Bauhof dadurch eine schnelle Durchführung der Mäharbeiten ermöglicht wird.

Daher appelliere ich an Ihr Verständnis und möchte darum bitten, die Gräber diesbezüglich in Augenschein zu nehmen und den Grabschmuck an die vorgesehenen Stellen zu verbringen. Ich möchte nur sehr ungern persönliche Dinge entsorgen lassen oder gar Bußgelder verhängen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Euer Bürgermeister

Tobias Tressel

 

Foto: pixabay.com

 

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