Augen auf bei der Parkplatzsuche
Augen auf bei der Parkplatzsuche!
Ob am Rand von Parkplätzen oder direkt an der Straße, abgesenkte Bordsteine kommen nicht selten vor und immer wieder werden diese durch Fahrzeuge zugeparkt. Doch bei der Parkplatzsuche sollte man unbedingt auf sie achten – sonst kann es teuer werden.
Aber warum ist das so?
Ein abgesenkter Bordstein markiert häufig eine Ein- oder Ausfahrt. Aber das ist nicht alles. Sie erleichtern es auch Rollstuhlfahrern, Fußgängern mit Gehhilfen oder mit Kinderwagen die Straße zu überqueren und den Bürgersteig zu betreten.
Das Parken vor abgesenkten Bordsteinen ist deshalb grundsätzlich unzulässig.
Dies gilt im Übrigen auch, wenn sich der abgesenkte Bordstein vor der eigenen Einfahrt befindet. Das Parkverbot soll hier einerseits die Grundstückseigentümer schützen, andererseits dienen sie aber nicht nur dem jeweiligen Eigentümer, sondern auch der Allgemeinheit.
Das Halten zum Be- und Entladen, sowie zum Ein- und Aussteigen ist jedoch erlaubt. Die Grundvoraussetzung ist, dass die Dauer des Halts maximal drei Minuten beträgt und das Auto nicht verlassen wird.
Abgesenkte Bordsteine sind also keine sinnlose Hürde bei der Suche nach einem Parkplatz, sondern vielmehr eine unverzichtbare Hilfe für viele „schwächere“ Verkehrsteilnehmer.
Wir appellieren daher an alle Autofahrer dies zu bedenken und zu beachten.
gez. T. Tressel
Bürgermeister
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