Beteiligungsaufruf- Lärmaktionsplanung 2024

Sollstedt, den 22. 05. 2023

Beteiligungsaufruf - Lärmaktionsplanung 2024

Frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit zur erstmaligen Erstellung eines Lärmaktionsplanes

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der Januarausgabe der „Eichsfelder Pforte“ sowie auf der Homepage der Gemeinde hatten wir Sie über den Abschluss der Lärmkartierung informiert.

Gemäß der „Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ der EU (EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG müssen die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen, wenn sie von der Lärmkartierung erfasst sind.

Für die Gemeinde Sollstedt betrifft das den Bereich an der Autobahn A 38.

Nach § 47d Absatz 3 BImSchG ist der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig und effektiv an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken.

Sie sind eingeladen bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken.

Ihre Vorschläge und Hinweise können Sie schriftlich per Post an

Gemeinde Sollstedt, Am Markt 2, 99759 Sollstedt

oder per E-Mail an senden.

 

gez. T. Tressel/ Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Beteiligungsaufruf- Lärmaktionsplanung 2024