Straßenreinigung - Hinweise für Grundstückseigentümer
Die Gemeinde Sollstedt erinnert alle Grundstückseigentümer und sonstigen Reinigungspflichtigen an ihre Verpflichtungen nach der Straßenreinigungssatzung. Eine regelmäßige Reinigung sowie der Winterdienst tragen wesentlich zu einem sauberen und sicheren Ortsbild bei.
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Gehwege und angrenzenden Reinigungsflächen vor dem Grundstück. Zu entfernen sind Schmutz, Laub, Schlamm und sonstige Verunreinigungen. Dabei ist darauf zu achten, dass Straßenabläufe und Entwässerungseinrichtungen nicht durch Kehrgut verstopft werden. Das Kehrgut ist ordnungsgemäß zu entsorgen und darf nicht auf der Straße oder in öffentlichen Anlagen abgelagert werden.
Die regelmäßige Reinigung ist einmal wöchentlich bis zum Wochenende durchzuführen:
vom 1. April bis 30. September bis spätestens 18:00 Uhr,
vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 16:00 Uhr.
Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen ist eine sofortige Reinigung erforderlich.
Bei Schnee und Eis sind Gehwege, Grundstückszugänge und Überwege in ausreichender Breite zu räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu streuen. Die Räum- und Streupflicht gilt täglich von 7:00 bis 20:00 Uhr und ist bei Schneefall oder Glätte unverzüglich zu erfüllen.
Die Reinigung der Fahrbahnen, Straßenrinnen und Straßenabläufe in den Ortsdurchfahrten der Landesstraßen sowie der öffentlichen Parkplätze wird bis auf Weiteres von der Gemeinde übernommen.
Die Gemeinde bittet alle Reinigungspflichtigen, ihren Pflichten regelmäßig nachzukommen. Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ihr Ordnungsamt
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