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Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Sollstedt

Information zur Beantragung von Briefwahlunterlagen 

zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

 

 

 

Auch zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Wahlberechtigte Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. 

 

Die schriftliche Beantragung der Briefwahl ist wie folgt möglich: 

  • durch die ausgefüllte und unterschriebene Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die den Wahlberechtigten bis zum 2. Februar 2025 zugegangen sein muss

  • durch eine formlose E-Mail an  mit den persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift) 

  • Link auf der Homepage der Gemeinde Sollstedt (www.sollstedt.de)

 

Briefwahlunterlagen können erst nach Vorliegen der gedruckten Stimmzettel versendet werden. Aufgrund der verkürzten Fristen ist davon auszugehen, dass mit dem Versand der Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 11. Februar begonnen werden kann. 

 

Die Wahlbehörde empfiehlt aufgrund der verkürzten Frist, die Briefwahlunterlagen gegebenenfalls im Zeitraum vom 13. Februar bis 21. Februar persönlich bei der Wahlbehörde der Gemeinde Sollstedt im Steueramt (Zimmer 3) abzuholen bzw. direkt vor Ort zu wählen. 

 

 

gez. T. Tressel / Bürgermeister

 

 

 

Bild zur Meldung: Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

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