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Gemeinde Sollstedt

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99759 Sollstedt

 

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Alle Jahre wieder...

Sollstedt

 

…möchten wir die Grundstückseigentümer, Besitzer oder berechtigten Personen auf Ihre Räum- und Streupflicht hinweisen.

 

In der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sollstedt sind die Reinigungs- und Winterdienstpflichten für die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke geregelt.

 

Der Winterdienst umfasst grundsätzlich das Räumen von Schnee und das Streuen bei Winterglätte auf Gehwegen und Zugängen zu Überwegen. Für jedes Hausgrundstück ist außerdem ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. 

 

In einigen Bereichen unserer Gemeinde ist nur einseitig ein Gehweg vorhanden. 

Hier sind wechselseitig sowohl die Eigentümer oder Besitzer auf der Gehwegseite als auch die Eigentümer oder Besitzer auf der gegenüberliegenden Straßenseite zum Winterdienst auf dem Gehweg verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer die Gehweganlieger, in Jahren mit ungerader Endziffer die auf der gegenüberliegenden Straßenseite. 

 

Häufig beschweren sich auch Bürger darüber, dass durch den Schneepflug Schnee in die bereits geräumten Grundstücksausfahrten geschoben wird.

Das Räumschild des Fahrzeugs muss generell zum Fahrbahnrand gerichtet sein. Eine Schneeablagerung in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und damit unzulässig. 

Deshalb kann es den Anliegern leider nicht immer erspart werden, die zugeschobenen Räumflächen noch einmal frei zu räumen. Und werfen Sie bitte den aus Ihren Grundstücken oder von den Gehwegen geräumten Schnee nicht wieder auf die Fahrbahn.

 

An dieser Stelle noch eine Bitte an die Fahrzeughalter. Haben Sie eine Garage, dann nutzen Sie diese auch. Am Straßenrand parkende Fahrzeuge behindern den Winterdienst. Einerseits kann an dieser Stelle dann nicht geräumt werden, andererseits muss der Eigentümer des parkenden Fahrzeuges davon ausgehen, dass sein Fahrzeug nach dem Vorbeifahren des Räumfahrzeuges von Schneemassen eingebaut ist. 

 

Wir bedanken uns recht herzlich für die Beachtung der obigen Hinweise und wünschen Ihnen eine unfall- und schadensfreie Winterzeit. 

 

 

T. Tressel

Bürgermeister

 

Foto: pixabay.com/congerdesign

 

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