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Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
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Sie möchten öffentliche Straßen, Wege oder Plätze der Gemeinde Sollstedt
oder dem OT Wülfingerode über den Gemeingebrauch hinaus nutzen ?
Die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ist gemäß §§ 1 und 2 der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Sollstedt und OT Wülfingerode genehmigungspflichtig.
1. Sollten Sie
- Aufgrabungen,
- die Verlegung privater Leitungen
- die Aufstellung von Gerüsten, Masten, Bauzäunen, Bauhütten, Bauwagen, Baumaschinen
und -geräten, Fahnenstangen sowie Lagerung von Baumaterialien
- die Lagerung von Maschinen aller Art
- die Aufstellung von Tischen, Stühlen, Behältnissen, Verkaufsbuden, -tischen, -wagen und
-ständen, Vitrinen, Schaukästen, Warenautomaten, Werbeausstellungen und
Werbewagen
- Freitreppen
- Licht-, Luft- und Einwurfschächte und ähnliche Öffnungen, soweit sie mehr als 50 cm tief
in den Verkehrsraum hineinragen
- Werbeanlagen aller Art
- Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge,
- Aufstellen von Fahrradständern auf Gehwegen, wenn dadurch die Leichtigkeit und
Sicherheit des Fußgängerverkehrs beeinträchtigt wird.
auf Straßen, Wegen oder Plätzen der Gemeinde Sollstedt oder des OT Wülfingerode planen,
2. stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Gemeindeverwaltung Sollstedt, der folgende Angaben enthält:
- Name, Vorname
- Angaben über Ort, örtliche Begrenzung, Größe und Umfang, voraussichtliche Dauer und
den zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteil der Sondernutzung, letzteres, soweit dies
möglich ist
- einen Lageplan oder eine Lageskizze mit Maßangaben, wenn dies für die Bearbeitung des
Antrages erforderlich erscheint
Zur Erleichterung finden Sie hier einen „Antrag auf Sondernutzung" zum Download.
3. Durch die Gemeindeverwaltung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Die Bauverwaltung erteilt dann eine schriftliche Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrages.
4. Gebühren: Die Gebühren für die Sondernutzungen richten sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Sollstedt und des OT Wülfingerode.
ACHTUNG: Für eine eventuell notwendige Sperrung der Straße ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 6 StVO beim Landrats
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zusätzliche Hinweise / Tipps:
Link-Tipp:

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