Ich habe mir einen Hund angeschafft, was muss ich tun ?
Im Sinne des Steuerrechts:
Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich bei der Gemeinde anzumelden.
Gleichzeitig besteht die Verpflichtung zur Angabe der Rasse. Das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer
gemeindlichen Jahresaufwandssteuer nach Maßgabe unserer Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der jeweils gültigen Fassung.
Bei Anmeldung erhält jeder steuerpflichtige Hundehalter zur Kennzeichnung des Hundes gegen Gebühr eine Hundesteuermarke.
Ebenfalls anzuzeigen ist die Abmeldung, Veräußerung oder das Abhandenkommen eines Hundes.
Im Sinne des Ordnungsrechts:
Aufgrund des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren müssen Sie Ihren Hund zusätzlich beim Ordnunsgamt der Gemeinde
anzeigen und einige wichtige Angaben nachweisen. Nachfolgend finden Sie umfangreiche Informationen: