Gemeinde Sollstedt mit OT Wülfingerode & Rehungen

Kriegerdenkmal Wülfingerode
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Ihre Fragen - unsere Antworten

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Ihr Hund

Ich habe mir einen Hund angeschafft, was muss ich tun ?

Im Sinne des Steuerrechts:
Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich bei der Gemeinde anzumelden. Gleichzeitig besteht die Verpflichtung zur Angabe der Rasse. Das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer nach Maßgabe unserer Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der jeweils gültigen Fassung. Bei Anmeldung erhält jeder steuerpflichtige Hundehalter zur Kennzeichnung des Hundes gegen Gebühr eine Hundesteuermarke. Ebenfalls anzuzeigen ist die Abmeldung, Veräußerung oder das Abhandenkommen eines Hundes.

  • Anmeldeformular


  • Im Sinne des Ordnungsrechts:
    Aufgrund des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren müssen Sie Ihren Hund zusätzlich beim Ordnunsgamt der Gemeinde anzeigen und einige wichtige Angaben nachweisen. Nachfolgend finden Sie umfangreiche Informationen:

  • Allgemeine Informationen zum Gesetz
  • Infos zum Halten gefährlicher Hunde
  • Infos zum Halten gefährlicher Tiere wildlebender Art
  • Anmeldeformular


  • zuständige Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung Sollstedt:
    Frau Otto (Tel. 036338/35819)

    Druckansicht

       zusätzliche Hinweise / Tipps:
    Entspr. Formulare finden Sie hier...

    Entspr. Satzung finden Sie hier...

    Link-Tipp:
    Feuerwehren der Gemeinde Sollstedt

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