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Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen
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Was muß ich tun mit Aufnahme der Ausübung eines Gewerbes?
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung in Rehungen oder Sollstedt aufnimmt, muß dies bei der zuständigen Behörde (LRA Ndh.) anzeigen.
Das gleiche gilt auch bei Ab- bzw. Ummeldungen (§ 14 Gewerbeordnung).
Die Anschrift der zuständigen Behörde ist:
Landratsamt Nordhausen
Fachgebiet Gewerbe
Behringstr. 3
99734 Nordhausen
zuständig für Gemeinde Sollstedt und Rehungen: Frau Herting Tel. 03631/911369
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zusätzliche Hinweise / Tipps:
Link-Tipp:

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